Kraftfahrzeug: bei Halterwechsel abmelden
Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Seit dem 01.01.2015 können Fahrzeuge auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein elektronischer Personalausweis mit Signaturfunktion und dass auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sich bereits die neuen freilegbaren Sicherheitscodes befinden.
Diese Plaketten und die neuen Fahrzeugscheinmuster werden ab 01.01.2015 bei jedem Zulassungsvorgang (soweit erforderlich) ausgegeben.
Die Außerbetriebsetzung über das Internet können Sie i.d.R. über die Internetseite Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde veranlassen.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Kfz-Zulassung
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3100
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Was gilt es zu beachten?
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bisherige Kennzeichenschilder
- formlose Verbleibserklärung
Für Online-Außerbetriebsetzung zusätzlich:
- Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
- Ab dem 01. November 2010 ausgestellte Personalausweise besitzen eine Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt). Um diese nutzen zu können, muss sie auf dem Personalausweis freigeschaltet sein.
- Kartenlesegerät
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung wird durch Entfernen der Abdeckung ein entsprechender Hinweis freigelegt.
- Amtliche(s) Kennzeichen
- Verbleibserklärung
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen gegebenenfalls Gebühren und Auslagen an, deren Höhe sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr bemisst. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Es können weitere Kosten z. B. für Kennzeichenreservierung etc. anfallen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
- Beantragen der Außerbetriebsetzung
- Abgeben der Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggf. Kennzeichen zum Zweck der Wiederinbetriebnahme reservieren lassen
- Verbleibserklärung über das Fahrzeug abgeben
- entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I zurückerhalten