Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Zuständige Stelle

Stadtamt | Sachgebiet Kfz-Zulassung

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3100+49 381 381-3100
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Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Fristen

Es gibt keine Frist.

Weitere Informationen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

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