Kommunale Sportförderung: Zuschuss zum Schulgeld für sportliche Talente beantragen
Entsprechend der Richtlinie für die Sportförderung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28. November 2008 wird Schülerinnen und Schülern mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die als A - bis D - Kader von den Bundes- bzw. Landesfachverbänden für den Zeitraum des jeweiligen kalendarischen Jahres bestätigt worden sind und eine schulgeldpflichtige Schule in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besuchen, ein Grundbetrag von 25,50 EUR pro Monat als Zuwendung zum Schulgeld gewährt.
Soll ein höherer Betrag als der Grundbetrag gezahlt werden, sind eine Aufstellung und der Nachweis des Monatsbruttoeinkommens beizulegen. Es sind jeweils die aktuellen Nachweise einzureichen.
Sozial gestaffelt kann die Zuwendung bis zu 102,50 EUR pro Monat betragen.
Zuständige Stelle
Amt für Schule und Sport | SG Investitionen, Förderung und Sportstättenvergabe
Schillingallee 71
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Besuch einer schulgeldpflichtigen Schule
- Bestätigung als A - bis D - Kader von den Bundes- bzw. Landesfachverbänden für den Zeitraum des jeweiligen kalendarischen Jahres
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- Formgebundener Antrag
- Bestätigung des Landesfachverbandes über die Kaderzugehörigkeit
- Bestätigung der schulgeldpflichtigen Schule über die Schulzugehörigkeit
- bei Antrag einer erhöhten Zuwendung zum Schulgeld müssen Nachweise über das Familienbruttoeinkommen vorgelegt werden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Termine:
- zum 1. Oktober für Zuwendungen des Folgejahres bzw.
- zum 1. Juni des jeweiligen Jahres für Zuwendungen ab August des laufenden Jahres
Weitere Informationen
Hinweis DSGVO
Die zu dieser Verwaltungsleistung ermittelte zuständige Stelle nutzt gemäß der verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.
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Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.
Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der verlinkten Datenschutzerklärung.
Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Die Eltern stellen über den Sportfachverband für das jeweilige Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) einen entsprechenden, termingerechten Antrag an das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Termine:
- zum 1. Oktober für Zuwendungen des Folgejahres bzw.
- zum 1. Juni des jeweiligen Jahres für Zuwendungen ab August des laufenden Jahres
Der Antrag muss im Original eingereicht werden und
- den/die Namen und den/die Vornamen des/der Erziehungsberechtigten,
- den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Kindes,
- die Wohnanschrift des Hauptwohnsitzes in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock,
- die bestätigte Angabe der besuchten Schule,
- die bestätigte Kaderzugehörigkeit in der entsprechenden Sportart für das gesamte Jahr,
- die Kontoverbindung der Erziehungsberechtigten
enthalten.
Der Antrag ist durch die Erziehungsberechtigten, den jeweiligen Landesfachverband und die Schule zu unterzeichnen.
Der Landesfachverband (für die Kaderzugehörigkeit), die Schule (für den Schulbesuch) und die Erziehungsberechtigten (für das Einkommen und den Hauptwohnsitz) sind verpflichtet, Änderungen der Förderungsvoraussetzungen dem Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock umgehend mitzuteilen.
Die Zuwendung wird an den/die Erziehungsberechtigten im Haushaltsjahr (Kalenderjahr) durch Überweisung ausgereicht.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Die abschließende Bearbeitung der Anträge auf Zuwendungen zum Schulgeld erfolgt in der Regel im Viertel Quartal eines Kalenderjahres.