Kommunale Sportförderung: Zuschuss für hauptberufliche Tätigkeit im Sport beantragen
Im Rahmen der eigenen Entscheidungsspielräume gewährt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Antrag freiwillig nach Maßgabe der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock Zuwendungen zur Förderung von hauptberuflichen Tätigkeiten im Sport.
Die Gesamtfinanzierung des Arbeitsverhältnisses muss gesichert sein.
Die Höhe unterliegt dem jährlichen Vorbehalt der Haushaltsplanung.
Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung je Einzelmaßnahme obliegt dem Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock besteht nicht. Es können ebenso keinerlei Verpflichtungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock daraus abgeleitet werden.
Zuständige Stelle
Amt für Schule und Sport | SG Investitionen, Förderung und Sportstättenvergabe
Schillingallee 71
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- Der Verein ist nach § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt.
- Der Verein ist gemäß § 52 Abs. 2 Abgabeordnung als gemeinnützig anerkannt.
- Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen.
- Verein ist in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aktiv und ansässig.
- Der Verein gehört dem Stadtsportbund Rostock an und ist Mitglied im Landessportbund M-V.
- Anerkannte Spitzen- bzw. Dachverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommerns und Deutschlands können weiterhin eine Förderung erhalten.
- Sportvereine der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, für deren Betrieb keine geeignete Fläche zur Verfügung steht und die somit ihre Sportanlage außerhalb des Stadtgebietes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nutzen, werden den vorgenannten Sportvereinen gleichgestellt.
- Der Verein muss mindestens 500 Mitglieder aufweisen.
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- aktueller Arbeitsvertrag
- Qualifikationsnachweise
- Wochenarbeitspla
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Hinweis DSGVO
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Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der verlinkten Datenschutzerklärung.
Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
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Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- Eine Zuwendung für die hauptberufliche Tätigkeit im Sport können Sie nur online beantragen.
- Der Antrag ist laut Sportförderrichtlinie bis zum 01.12. des Vorjahres für Zuwendungen im Folgejahr einzureichen.
- Der Antrag muss vollständig sein. Das Nachreichen von Anträgen ist in Einzelfällen möglich.
- Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind die Angaben durch geeignete Unterlagen (z. B. Arbeitsbeschreibung, Jahresarbeitsplan, Jahresauswertung des Vorjahres usw.) zu belegen.
- Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, wird Ihnen der Bescheid in der Regel bis 15.08. zugestellt.