Jagdschein: Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd nicht regelmäßig ausüben möchten, dann können Sie einen Tagesjagdschein beantragen. 

Zuständige Stelle

Abteilung Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten - Untere Jagdbehörde

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3242+49 381 381-3242
+49 381 381-3300
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Handlungsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Fristen

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

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