Jagdschein für Falkner beantragen
Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur vereinfachten Jägerprüfung (ohne Schießprüfung) eine Falknerprüfung bestanden hat. Er muss darin ausreichende Kenntnisse des Haltens, der Pflege und des Abtragens von Beizvögeln, des Greifvogelschutzes sowie der Beizjagd nachweisen.
Die Erteilung eines Falknerjagdscheines erfolgt bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag. Voraussetzung für die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist die Erteilung des Jagdscheines.
Hier Formulare downloaden
Zuständige Stelle
Stadtamt | Abteilung Ordnungsangelegenheiten - Untere Jagdbehörde
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3242
+49 381 381-3300
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Für Erteilung eines Jagdscheines werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines der zuständigen Unteren Jagdbehörde
- Personalausweis/ Reisepass
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung über die beantragte Laufzeit: Mindestdeckungssumme EUR 50.000 bei Sachschäden, EUR 500.000 bei Personenschäden
- gegebenenfalls Pacht- oder entgeltlicher Erlaubnisvertrag
- Erstausstellung: Prüfungszeugnis über die bestandene vereinfachte Jägerprüfung, Bescheinigung „Kundige Person“, Lichtbild
- Neuausstellung: Jagdschein
- Für die Erteilung eines Falknerjagdscheines werden zudem folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Falknerjagdscheines der zuständigen Unteren Jagdbehörde
- Erstausstellung: Prüfungszeugnis über die bestandene Falknerprüfung, Lichtbild
- Neuausstellung: Falknerjagdschein
Soweit Sie Anspruch auf eine Gebührenermäßigung haben, ist dies im Antrag zu vermerken und in geeigneter Form nachzuweisen.
Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten für die Erteilung des Falknerjagdscheines setzen sich zusammen aus den Jagdscheingebühren gemäß Jagdgebührenverordnung M-V und der Jagdabgabe gemäß Jagdabgabeverordnung M-V.
- Erteilung eines Jahresjagdscheines für ein, zwei oder drei Jagdjahre: EUR 70,00
- Erteilung eines Falknerjagdscheines für ein, zwei oder drei Jagdjahre: EUR 40,00
- Erteilung von Falknerjugendjagdscheinen
a) für ein Jagdjahr: EUR 10,00
b) für zwei Jagdjahre: EUR 15,00
- Als Jagdabgabe nach § 16 Abs. 2 und 3 des Landesjagdgesetzes zahlt der Erwerber des
a) Jagd- einschließlich des Ausländerjagdscheines jährlich EUR 25,50
b) Falknerjagdscheines jährlich EUR 13,00
c) Jugendfalknerjagdscheines jährlich EUR 5,00
d) der Jagdpächter (Einzel-, Mit- oder Unterpächter) EUR 25,50.
Fristen
rechtzeitig vor Beginn des neuen Jagdjahres (01.04.)
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Nach der Antragstellung des Jagd- und des Falknerjagdscheines bei der Unteren Jagdbehörde erfolgt die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung. Nach ca. 3 bis 4 Wochen liegt die Auskunft der zuständigen Behörden vor. Ist die Zuverlässigkeit gegeben, kann unter Vorlage einer gültigen Haftpflichtversicherung und Entrichtung der Jagdscheingebühr der Jagdschein sowie der Falknerjagdschein gelöst werden.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen