Hundesteuer abmelden

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie Haltung des Hundes in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgegeben haben. Die gilt für folgende Fälle:

  • Sie sind aus dem Einzugsbereich der Behörde verzogen
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Ihr Hund ist entlaufen
  • Ihr Hund musste eingeschläfert werden
  • Ihr Hund ist verstorben

Zuständige Stelle

Sachgebiet Gewerbe- und sonstige Steuern - Hundesteuer

St.-Georg-Str. 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Frau Gritt Lehnhardt
Position: Sachbearbeiterin
Zimmer: 114

+49 381 381-2051+49 381 381-2051
+49 381 381-2607

Frau Christine Aust
Position: Sachbearbeiterin
Zimmer: 102

+49 381 381-2065+49 381 381-2065

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Sie wollen als Halter oder Halterin die Hundehaltung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgeben.

Halter oder Halterinnen sind natürliche oder juristische Personen.

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

  • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
  • bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise ( z. B. Kaufvertag, Übergabeprotokoll etc.)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

Fristen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Abmeldung hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufgabe der Hundehaltung beziehungsweise des Wegzugs aus dem Einzugsbereich der Behörde zu erfolgen.

Erfolgt Ihre Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, erfolgt die Besteuerung bis zum Ende des Kalendermonats, in dem Ihre Abmeldung eingeht.

Weitere Informationen

Hinweis DSGVO

Dieses Hinweisblatt gibt Auskunft darüber, zu welchem Zweck wir Ihre Daten benötigen, erheben und verarbeiten. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat die gesetzlich geforderten technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zum Datenschutz beachtet werden. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Hundesteuerabmeldung erfolgt auf Grundlage der §§ 1 - 3 i. V. m. § 12 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. Hundesteuersatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in der jeweils gültigen Fassung, sowie § 1 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 29 b Abs. 1 Abgabenordnung (AO). Die Verarbeitung der Daten ist gesetzlich erforderlich und gemäß Artikel 6 Absatz 1c und 1e DSGVO zulässig. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gelöscht. Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist Hanse- und Universitätsstadt Rostock (E-Mail: info@rostock.de). Den Beauftragten für Datenschutz der Hansestadt erreichen sich ebenda (E-Mail: datenschutz@rostock.de). Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie auch unter https://rathaus.rostock.de/de/datenschutzerklaerung/259610, Es besteht Beschwerdemöglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde (Adresse: Werderstraße 74a, 19055 Schwerin, E-Mail: info@datenschutz-mv.de).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

Wenn Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters bzw. der neuen Halterin angeben.

Die ausgegebene Hundesteuermarke ist innerhalb von 14 Kalendertagen an die zuständige Behörde zurückzusenden.

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