Hundesteuer: Änderung der Daten des Hundehalters melden
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Gewerbe- und sonstige Steuern - Hundesteuer
St.-Georg-Str. 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Frau Christine Aust
Position: Sachbearbeiterin
Zimmer: 102
Frau Gritt Lehnhardt
Position: Sachbearbeiterin
Zimmer: 114
+49 381 381-2051
+49 381 381-2607
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)