Hundehaltung: Abmeldung beantragen

Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fällen:

  • Ihr Hund ist entlaufen,
  • Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
  • Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
  • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.

Zuständige Stelle

Stadtamt | Abteilung Ordnungsangelegenheiten

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3300
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

Meldebestätigung (aktuell)

Weitere Informationen

Ansprechpunkt

Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

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