Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Besondere Lebensverhältnisse bestehen z. B. bei fehlender Wohnung, ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebens- oder vergleichbaren nachteiligen Umständen.
Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist.
Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.
Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere:
- Beratung und persönliche Unterstützung,
- Hilfen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung,
- Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.
Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.
Zuständige Stelle
Amt für Soziales und Teilhabe | Abteilung Sozialhilfe | Sachgebiet Besondere Leistungen SGB XII/Kostenheranziehung
Jawaharlal-Nehru-Str. 33
18147 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-2547
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Im Bereich Grundsicherung entfallen vorübergehend die Sprechzeiten am Donnerstag.
Datenschutz
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Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Mindestens:
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Fristen
Einzelfallabhängig
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig