Hausschlachtung - Durchführung

Wer Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes für den eigenen häuslichen Verbrauch schlachten oder töten will, hat das jeweilige Tier bei der zuständigen Behörde:

1. zur amtlichen Schlachttieruntersuchung anzumelden, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist,

2. zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden und

3. im Falle von Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden.

Die Anmeldung hat unter Angabe des in Aussicht genommenen Zeitpunktes der Schlachtung oder Tötung zu erfolgen.

Zuständige Stelle

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-8600+49 381 381-8600
+49 381 381-8690
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenverordnung für Amtshandlungen der Veterinärverwaltung (Veterinärverwaltungskostenverordnung – VetKostVO M-V)
5-50 € Gebührennummer 1.3.1.2.7 Hausschlachtung
1-10 € Gebührennummer 1.3.1.2.8 Trichinenuntersuchung

Fristen

vor dem Zeitpunkt der Schlachtung

Weitere Informationen

Bearbeitungsdauer

unverzüglich

Ansprechpunkt

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und der Hansestadt Rostock

Nach oben