Grundschule: Vorzeitige Aufnahme beantragen
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann eine vorzeitige Einschulung für die Kinder erfolgen, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden.
Ein formloser Antrag ist bei der örtlich zuständigen Grundschule zu stellen. Die Schulleiterin/der Schulleiter prüft unter Einbeziehung der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung, ob das Kind für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt ist.
Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule.
Zuständige Stelle
Amt für Schule und Sport | Abteilung Schul- und Sportstättenplanung
Schillingallee 71
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-4024
+49 381 381-4060
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Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
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Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Antrag durch die Erziehungsberechtigten - Prüfung durch die Schulleiterin/den Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule - Entscheidung durch die Schulleiterin/den Schulleiter der örtlich zuständigen Grundschule
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall
Ansprechpunkt
Örtlich zuständige Grundschule