Grabstätte: Übertragung des Nutzungsrechtes beantragen
Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
Das Nutzungsrecht unterliegt den Bestimmungen der Friedhofssatzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wo das Nutzungsrecht übertragen werden soll.
Zuständige Stelle
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen - Sachgebiet Friedhofsverwaltung
Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Westfriedhof Rostock
+49 381 381-8529
+49 381 381-8594
E-Mail
senden
Neuer Friedhof Rostock
+49 381 381-8692
+49 381 381-8666
E-Mail
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
(tel. Terminvereinbarung möglich)
Ab dem 29.07.2024 ist die Friedhofsverwaltung auf dem Neuen Friedhof Rostock für den Besucherverkehr geöffnet. Anfragen können jederzeit per E-Mail an friedhofsverwaltung@rostock.de übermittelt werden.
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
- Kommunale Friedhofssatzung
- Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Satzung der Hansestadt Rostock für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofssatzung)
Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Friehofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)
Anlage:
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.