Grabstätte: Übertragung des Nutzungsrechtes beantragen

Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.

Das Nutzungsrecht unterliegt den Bestimmungen der Friedhofssatzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wo das Nutzungsrecht übertragen werden soll.

Zuständige Stelle

Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen - Sachgebiet Friedhofsverwaltung

Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Westfriedhof Rostock

+49 381 381-8529+49 381 381-8529
+49 381 381-8594
E-Mail senden

Neuer Friedhof Rostock

+49 381 381-8692+49 381 381-8692
+49 381 381-8666
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr

(tel. Terminvereinbarung möglich)

Ab dem 29.07.2024 ist die Friedhofsverwaltung auf dem Neuen Friedhof Rostock für den Besucherverkehr geöffnet. Anfragen können jederzeit per E-Mail an friedhofsverwaltung@rostock.de übermittelt werden.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Handlungsgrundlage(n)

  • Kommunale Friedhofssatzung
  • Kommunale Friedhofsgebührensatzung

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Satzung der Hansestadt Rostock für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofssatzung)

Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Friehofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

Anlage:

Friedhofsgebühren

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.

Nach oben