Grabmale: Genehmigung beantragen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Der Friedhofsträger hat in der Regel eine Satzung aufgestellt, die Bestimmungen mit Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.
Zuständige Stelle
Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen - Sachgebiet Friedhofsverwaltung
Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Neuer Friedhof Rostock
+49 381 381-8692
+49 381 381-8666
E-Mail
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Westfriedhof Rostock
+49 381 381-8529
+49 381 381-8594
E-Mail
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
(tel. Terminvereinbarung möglich)
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Kommunale Friedhofssatzung
Kommunale Friedhofsgebührensatzung
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Satzung der Hansestadt Rostock für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofssatzung)
Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Friehofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)
Anlage:
Erforderliche Unterlagen
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte
- schriftliche Vollmacht bei Beauftragung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung kann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.