Grabmale: Genehmigung beantragen

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

Der Friedhofsträger hat in der Regel eine Satzung aufgestellt, die Bestimmungen mit Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.

Zuständige Stelle

Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen - Sachgebiet Friedhofsverwaltung

Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Neuer Friedhof Rostock

+49 381 381-8692+49 381 381-8692
+49 381 381-8666
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Westfriedhof Rostock

+49 381 381-8529+49 381 381-8529
+49 381 381-8594
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Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr

(tel. Terminvereinbarung möglich)

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Handlungsgrundlage(n)

Kommunale Friedhofssatzung

Kommunale Friedhofsgebührensatzung

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Satzung der Hansestadt Rostock für die kommunalen Friedhöfe (Friedhofssatzung)

Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Friehofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

Anlage:

Friedhofsgebühren

Erforderliche Unterlagen

Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

  • Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte
  • schriftliche Vollmacht bei Beauftragung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.

Fristen

Mit der Genehmigung oder Zustimmung kann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

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