Gesundheitszeugnis für Tiere beantragen

Lebende Tiere und Produkte daraus, die innerhalb der EU oder aus einem Drittland in die EU verbracht werden sollen, müssen speziellen Tiergesundheitsanforderungen genügen. Damit wird die Einschleppung von Tierseuchen in die EU oder die Verbreitung von Tierseuchen aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land verhindert. Durch eine amtliche Gesundheitsbescheinigung wird bestätigt, dass das zu verbringende Tier/die Tiere sowie die Produkte daraus diese speziellen Gesundheitsanforderungen einhält/einhalten. Soweit für Bescheinigungen Muster oder Vordrucke vorgeschrieben sind und diese Alternativen vorsehen, muss jeweils das Vorliegen mindestens einer der Alternativen bescheinigt sein.

Die Behörde sichert die Nämlichkeit, also die Übereinstimmung der Tiergesundheits-Bescheinigung mit dem Tier/den Tieren sowie den Produkten daraus selbst im Veterinäramt oder vor Ort. Eine Terminvereinbarung kann auch telefonisch erfolgen.

Zuständige Stelle

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-8600+49 381 381-8600
+49 381 381-8690
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

Das für den Wohnort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Fachdienst) nennt die Unterlagen, die das zu verbringende Tier/die Tiere sowie die Produkte daraus begleiten müssen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung für ein Tier, mehrere Tiere (Sammelbescheinigung), einen Bestand oder ein Gebiet aufgrund des Tierseuchenrechts im Rahmen des nationalen Verbringens (Inlandsverkehr) einschließlich des Verbringens aus Sperrbezirken, Beobachtungsgebieten, Schutz- oder Kontrollzonen sowie zur Beschickung von Märkten, Versteigerungen und Ausstellungen: EUR 15,00 - 100,00

Fristen

Anmeldung 24 Stunden zuvor

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Für die Einfuhr:

  • Der Antrag auf die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses wird elektronisch im Datenbanksystem „TRACES NT“ gestellt. 
  • Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt Hierfür muss sich der Einführer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet. 
  • Die Tiere werden über eine für die Einfuhr von Tieren zugelassene Grenzkontrolle nach Deutschland eingeführt.
  • Alle erforderlichen tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen müssen vorlegt werden.

Für die Ausfuhr:

  • Der Ausführer ist verpflichtet, die Gesetze, Verordnungen, Normen und Verfahrens- und Einfuhrvorschriften, die im Einfuhrland gelten, zu erfüllen. 
  • Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Unternehmers, die entsprechenden aktuellen Anforderungen des Drittlandes wenn nötig zu beschaffen und dem Zertifizierungsbefugten zur Prüfung vorzulegen.
  • Bei der Ausfuhr von Tieren ist die Untersuchung der Tiere in der Behörde oder vor Ort durch einen amtlichen Tierarzt erforderlich. Hierbei ist die Einhaltung der jeweils für das Drittland erforderlichen Anforderungen zu bescheinigen. 
  • Bestimmte Drittländer erlauben Exporte in ihr Hoheitsgebiet ausschließlich aus Betrieben, die durch eine vorherige Registrierung oder Zulassung dort bereits bekannt sind und in entsprechende Listen von registrierten oder zugelassenen Betrieben aufgenommen wurden. 
  • Amtlichen Listungsverfahren unterliegen Betriebe, die sich bei den Behörden des Drittlandes registrieren und/oder amtlicherseits listen lassen müssen. Dazu sind in der Regel amtlich bestätigte Exportanträge zu stellen, in denen in vielen Fällen auch die Einhaltung der vom Drittland vorgegebenen Anforderungen bescheinigt werden muss. 
  • Nach erfolgter Prüfung der Anträge durch die Behörden des Drittlandes und ggf. erfolgreich stattgefundener Vorort-Kontrolle werden die Betriebe durch das jeweilige Drittland für den Export zugelassen und gelistet und können dann exportieren.

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 48 Stunden

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