Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen

Für die Vorlage auf Genehmigungsfreistellung müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen. Der Bauherr muss die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure) in Anspruch nehmen. Zu den vorzulegenden erforderlichen Unterlagen gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung der eingereichten Genehmigungsfreistellung erforderlich sind.

Die Genehmigungsfreistellung ist je nach Gemeindesatzung gebührenpflichtig.

Zuständige Stelle

Abteilung Bauordnung

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6301+49 381 381-6301
+49 381 381-6903
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Festsetzungen darüber enthält

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

eventuell Gebühren nach der Satzung der Gemeinde

Fristen

  • Wenn Ihnen eine Genehmigungsfreistellung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Eine Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage reichen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular ein. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

Reichen Sie die Unterlagen bei der zuständigen Gemeinde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die zuständige Gemeinde prüft Ihren Unterlagen. Erhalten Sie innerhalb eines Monats keine Rückmeldung von der zuständigen Gemeinde oder erklärt sie schon vorher schriftlich, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches nicht beantragen wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen. Entscheidet die Gemeinde, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, bekommen Sie Ihre Unterlagen zurück. Sie können bei Einreichung der Unterlagen bestimmen, dass Ihre Bauunterlagen in diesem Fall an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet und als Bauantrag behandelt werden sollen.

Die Genehmigungsfreistellung ist gegebenenfalls gebührenpflichtig.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Aus technischen und aus organisatorischen Gründen kann ein digitales Verfahren nicht durchgeführt werden. Die Einreichung von Anträgen, Anzeigen und Unterlagen kann nur in Papierform erfolgen.

Bearbeitungsdauer

  • Im Genehmigungsfreistellungsverfahren: maximal 1 Monat ab Eingang der vollständigen erforderlichen Unterlagen;
  • Ausnahme: Die Gemeinde teilt Ihnen innerhalb der 1-Monatsfrist mit, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder erklärt, dass eine vorläufige Untersagung beantragt wurde.
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