Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - Genehmigung: Übertragung beantragen

Wenn Sie ein Busunternehmen betreiben und bereits über eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr verfügen, müssen Sie ebenfalls genehmigen lassen, wenn Sie:

  • alle Rechte und Pflichten aus der Genehmigung an ein anderes Unternehmen übertragen möchten oder
  • die Betriebsführung auf eine andere Person übertragen möchten.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Zuständige Stelle

Stadtamt | Sachgebiet Allgemeine Gewerbeangelegenheiten/-überwachung

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Mitarbeiter

Frau Heike Meier
Position: Sachbearbeiterin

+49 381 381-3206+49 381 381-3206
0381 381-3284
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Gewerbemeldungen können zu den Öffnungszeiten persönlich als auch jederzeit postalisch oder elektronisch (per E-Mail an gewerbe@rostock.de oder per Fax an 0381/381-3284) erstattet werden.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • gültige Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
  • formlose Begründung, warum die Genehmigung übertragen werden soll
  • Antrag auf Übertragung der Genehmigung mit Angaben zum übernehmenden Unternehmen und Person: 
    • Name und Vorname
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge

Erforderliche Unterlagen zum übernehmenden Unternehmen und Person:

  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Unternehmens
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung
  • Einverständniserklärung des übernehmenden Unternehmens oder der übernehmenden Person

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.
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