Gehwegschaden melden
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Straßenbau, Straßenaufsicht
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6633
+49 381 381-6906
E-Mail
senden
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
keine
Weitere Informationen
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
Ansprechpunkt
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt