Gefährliche Abfälle: zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:
- Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
- Quecksilberhaltigen Abfällen,
- Asbesthaltigen Abfällen,
- Altöl.
Zuständige Stelle
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Abfallwirtschaft
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Herr Dirk Glage
Position: Sachbearbeiter
Zimmer: E52
+49 381 381-7316
+49 381 381-7373
E-Mail
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Es werden nur Problemabfälle aus privaten Rostocker Haushalten angenommen.
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Die Kosten sind bereits in der Abfallverwertungsgebühr enthalten.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz: https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/amt_fuer_umweltschutz/250804
Stadtentsorgung Rostock https://www.stadtentsorgung-rostock.de/
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Für Rostocker Einwohner besteht die Möglichkeit, Probemabfälle auf den Recyclinghöfen ohne zusätzliche Kosten abzugeben. Die Schadstoffe sollen getrennt und in ihren Originalverpackungen abgegeben werden. So ist sofort zu erkennen, um welche Substanz es sich handelt und wie sie behandelt werden muss.
Auf den Rostocker Recyclinghöfen werden keine Altmedikamente angenommen.