Geburt im Ausland: Eintrag in das deutsche Geburtenregister beantragen
Geburten im Ausland von Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern oder ausländischen Flüchtlingen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können auf Antrag nachträglich in das deutsche Geburtenregister eingetragen werden.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung von Geburten im Ausland besteht nicht. Als Nachweis der Geburt werden auch ausländische Geburtsurkunden anerkannt. Ein Eintrag ins deutsche Geburtenregister ist aber beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Geburtsurkunde benötigen.
Zuständige Stelle
Standesamt Rostock - Geburten
Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Buchstabe A - J (Familienname der Mutter des Kindes)
Funktion: Standesbeamtin
Buchstabe K - Z
Funktion: Standesbeamtin
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
In der Regel sind für die Eintragung ins deutsche Geburtenregister dieselben Unterlagen notwendig wie bei der Anzeige der Geburt.
Zusätzlich müssen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung und gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
- bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und ausländischen Flüchtlingen zusätzlich die Einbürgerungsurkunde beziehungsweise ein Nachweis des Sonderstatus
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- 90,00 bis 145,00 EUR
- Geburtsurkunde, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister oder Internationale Geburtsurkunde je 15,00 EUR; bei gleichzeitiger Ausstellung für jedes weitere Exemplar 7,50 EUR
Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z. B. für Apostillen, Dolmetscher).
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Die Eintragung einer Geburt im Ausland ins deutsche Geburtenregister können folgende Personen beantragen:
- die betroffene Person selbst
- ihre Eltern
- ihre Kinder
- ihr Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner
Sind Antragsberechtigte aus wichtigen Gründen verhindert, können sie einen schriftlichen Antrag stellen oder einen Dritten dazu bevollmächtigen.