Fischereiabgabe zahlen
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist notwendig, um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen.
Zuständige Stelle
Wählen Sie die zuständige Stelle
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Fischereiabgabe kostet je Kalenderjahr 10,00 EUR.
Fristen
keine
Weitere Informationen
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlichem Erscheinen in der Ordnungsbehörde sofort
- bei postalischem Antrag bis fünf Arbeitstage