Fehlgeburt anzeigen
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.
Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.
Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung gem. § 31 PStV über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.
Zuständige Stelle
Standesamt Rostock - Geburten
Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Erforderliche Unterlagen
- Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes
- Mutterpass
- ggf. Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.
Die Gebühr beträgt 12 Euro in Mecklenburg-Vorpommern.
Fristen
- in der Regel gibt es keine nennenswerten Fristen, da es sich hier um Trauerbewältigung der betroffenen Personen handelt. Da keine Beurkundung erfolgt und die Bescheinigung keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kommen hier, z.B. die Fristen der Anzeige einer Lebendgeburt nicht in Betracht.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung gem. § 31 PStV über die Fehlgeburt ausstellen.
Die Anzeige muss mündlich oder schriftlich erfolgen.
Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.
Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes.
Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
Bearbeitungsdauer
- i.d.R sofortige Ausstellung.
Ansprechpunkt
- Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.