Familienname: Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren zuvor geführten Familiennamen oder Geburtsnamen wieder annehmen. Sie können Ihrem durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Namen aber auch Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Zudem können Sie einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Zuständige Stelle
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Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (nicht erforderlich, wenn die Namenserklärung bei dem Eheregister führenden Standesamt erfolgt)
- Nachweis der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:
- rechtskräftiges Urteil über Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder
- Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
Fristen
keine
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft, welches auch eine Bescheinigung beziehungsweise Urkunde über die Namensänderung ausstellt.
Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.