Familienname: Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern beantragen
Bei der Bestimmung der Namensführung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es viele Möglichkeiten. Sie können den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Familiennamen Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin zum gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft oder Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht. Zudem besteht die Möglichkeit, einen aus den Namen beider Lebenspartner/ Lebenspartnerinnen gebildeten Doppelnamen zu bestimmen.
Wird ein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname bestimmt, kann der Lebenspartner/ die Lebenspartnerin, dessen/ deren Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen/ ihren Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, zum Beispiel wenn ein Lebenspartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.
Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.
Zuständige Stelle
Standesamt Rostock - Urkundenstelle
Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-1471
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urkundenstelle@rostock.de oder geburten@rostock.de oder standesamt@rostock.de oder ehe@rostock.de gerichtet werden.
Dienstag Terminvergabe 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag Terminvergabe 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Das Standesamt Rostock ist zuständig für Sie, wenn Sie in einer der folgenden Gemeinden gemeldet sind: Rostock, Poppendorf, Roggentin, Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow, Ziesendorf.
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