Familienname: Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten beantragen

Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. Sie können bei oder nach der Eheschließung den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Ehegatten zum Ehenamen bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht. Darüber hinaus ist auch die Bildung eines Doppelnamens oder das Hinzufügen eines Begleitnamens zum Ehenamen möglich.

Sie können jedoch auch Ihre bisherigen Namen beibehalten.

In manchen Fällen sind Besonderheiten zu beachten, z. B. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.

Zuständige Stelle

Standesamt Rostock - Urkundenstelle

Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-1471+49 381 381-1471
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Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Achtung: Derzeit können Sie Urkunden nur online über das MV-Serviceportal oder schriftlich beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen. Eine Rückforderung der Gebühren bei Bezahlung über Paypal ist nicht möglich. Die Zustellung erfolgt ausschließlich auf dem Versandweg. Eine persönliche Beantragung und Abholung von Urkunden ist nicht möglich.

Persönliche Vorsprachen sind nur für Terminkunden möglich.

Generelle Rückfragen und Terminabsprachen können je nach Zuständigkeit an die Mailadressen:
urkundenstelle@rostock.de oder geburten@rostock.de oder standesamt@rostock.de oder ehe@rostock.de gerichtet werden.

Dienstag Terminvergabe 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag Terminvergabe 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Das Standesamt Rostock ist zuständig für Sie, wenn Sie in einer der folgenden Gemeinden gemeldet sind: Rostock, Poppendorf, Roggentin, Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow, Ziesendorf.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Eheurkunde, falls die Erklärung während der bestehenden Ehe abgegeben wird

Unter Umständen werden weitere Dokumente bzw. Nachweise benötigt. Erkundigen Sie sich deshalb bitte im Vorfeld beim zuständigen Standesamt.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühren richtet sich in Mecklenburg-Vorpommern nach Tarifstelle 4 des Allgemeinen Kostentarifs der Kostenverordnung Innenministerium (IMKostVO M-V).

Fristen

Eine Frist zur Erklärung gibt es nicht.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

  • Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner künftig führen wollen.
  • Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

Ansprechpunkt

  • Die Anmeldung der Eheschließung, bei der Sie Ihre beabsichtigte Namensführung in der Ehe angeben, erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes. Am Tag der Eheschließung wird die Namenserklärung beim Standesamt der Eheschließung abgegeben.
  • Eine Namenserklärung nach der Eheschließung können Sie bei jedem deutschen Standesamt abgeben. Dieses übermittelt Ihre Namenserklärung, zur Prüfung der Wirksamkeit, an das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung bzw. Urkunde über die Namensänderung ausstellt.
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