Fahrlehrererlaubnis beantragen

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Sollten mehrere Unterrichtsräume betrieben werden, muss für jeden zusätzlichen Raum eine Zweigstellenerlaubnis beantragt werden. Für den Antrag müssen Sie persönlich vorsprechen. Eine Vertretung ist nicht möglich.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Führerscheinstelle

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3399+49 381 381-3399
+49 381 381-3283
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Ihre Anliegen können Sie grundsätzlich nur mit Termin in der Führerscheinstelle Rostock vortragen. Nutzen Sie bitte für die Terminbuchung die hierfür eingerichtete Online-Terminvergabe (180 Tage im Voraus buchbar). Zusätzlich sind kurzfristige Termine an Sprechtagen gegen 08:30 Uhr für den jeweiligen Tag online buchbar.

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Von Ihnen als Bewerber um eine Fahrschulerlaubnis ist bei der zuständigen Erlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen, in dem Sie Namen und Anschrift der zukünftigen Fahrschule angeben und für welche Klasse(n) von Kraftfahrzeugen Sie die Fahrschulerlaubnis erwerben wollen. Außerdem sind dem Antrag beizufügen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheines
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer
  • eine Bescheinigung eines Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die Lehrgangsteilnahme
  • eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
  • ein maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
  • eine Erklärung, dass die erforderlichen Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge.

Der Bewerber hat die Erteilung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Fahrschulerlaubnis incl. Erlaubnisurkunde werden kostenpflichtig erteilt. Gemäß der Gebührennummer 302.3 werden folgende Gebühren festgesetzt:

Erteilung der Fahrschulerlaubnis:

  •  natürliche Person: 102,00 Euro
  •  juristische Person: 153,00 Euro

Erteilung Zweigstellenerlaubnis: 84,40 Euro

Erweiterung Fahrschulerlaubnis: 56,20 Euro

Erweiterung Zweigstellenerlaubnis: 40,90 Euro

Fristen

Es sind Fristen zu beachten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Erlaubnisbehörde.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis müssen Sie als Bewerber bei der zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich beantragen. Örtlich zuständig ist die Erlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes, in Ermangelung eines Wohnsitzes die Ihres Aufenthaltsortes, in Ermangelung eines Wohnsitzes und eines Aufenthaltsortes die Ihres geplanten Beschäftigungsortes. Um das Verfahren zügig abschließen zu können, ist es vor allem notwendig, der Erlaubnisbehörde möglichst lückenlos alle notwendigen Unterlagen beziehungsweise Dokumente vorzulegen. Die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister erfolgt durch die Erlaubnisbehörde.

Aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis wird empfohlen, persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorzusprechen.

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