Europawahl durchführen
Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.
Zuständige Stelle
Fachbereich Wahlen und Bürgeranliegen
Neuer Markt 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-1180
+49 381 381-1922
E-Mail
senden
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
- Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
- Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
- Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
- Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Bearbeitungsdauer
entfällt
Ansprechpunkt
Wahlvorstand am Wahltag im Wahllokal