Errichtung eines Gartenbrunnens anzeigen
Wenn Sie einen Gartenbrunnen errichten möchten, müssen Sie dies bei der Unteren Wasserbehörde anzeigen. Es ergeht nach Prüfung der Zulässigkeit ein wasserrechtlicher Bescheid.
Die Entnahme von Grundwasser stellt im rechtlichen Sinne eine „Benutzung“ dar und ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Ausnahmen bestehen jedoch für die Entnahme von Grundwasser für einen einzelnen Haushalt, den privaten Garten, einen landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh oder für vorübergehende Entnahmen von geringer Menge. Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass von der Entnahme keine nachteilige Auswirkung zu erwarten ist. Inwieweit dies bei dem geplanten Vorhaben der Fall sein kann, sollte vor Beginn der Entnahme mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden.
Eine erlaubnisfreie Benutzung ist der unteren Wasserbehörde unter Angabe des genauen Grundstücks innerhalb eines Monats vor Beginn anzuzeigen.
Für andere Zwecke oder für größere Entnahmemengen ist eine Erlaubnis bzw. Bewilligung erforderlich.
Brunnenbohrungen sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Soweit dabei Stoffe in das Grundwasser eingebracht werden, kann eine Erlaubnispflicht entstehen.
Es können auch naturschutzrechtliche und forstrechtliche Genehmigungen notwendig sein. Alle mit mechanischer Kraft angetriebenen Bohrungen müssen nach dem Lagerstättengesetz 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden. Bohrungen, die mehr als 100 m in den Boden eindringen sollen, sind nach Bundesberggesetz 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Hier Formulare downloaden
Zuständige Stelle
Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Wasser und Boden - Untere Wasserbehörde
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Frau Silva Schölens-Burmeister (nur für Gartenbrunnen)
Position: Sachbearbeiterin
Zimmer: E10
Frau Anne Hohlbein
Position: Sachbearbeiterin
Zimmer: E10
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
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Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt