Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

  • Baustelleneinrichtungen
  • Verkauf von Waren aller Art
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
  • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
  • Veranstaltungen und Straßenfeste.

Zuständige Stelle

Tiefbauamt | Abteilung Verkehrsbehördliche Aufgaben

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Frau Saskia Riemer
Position: Sachbearbeiterin

+49 381 381-3138+49 381 381-3138
E-Mail senden

Frau Jo-Anne Stobbe
Position: Sachbearbeiterin

0381 381-31290381 381-3129
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  •  Hauptantrag:
    • formlos oder per Formblatt
  • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
    • Maßstabsgerechter Lageplan
    • Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
    • Baustelleneinrichtungsplan

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Kostentyp: variabel
    • Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
    • Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.

Fristen

  • Fristtyp: Antragsfrist
    Bemerkung: Es gibt keine Frist. 
     
  • Fristtyp: Geltungsdauer
    Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
     
  • Fristtyp: Widerspruchsfrist
    Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

  • Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
  • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
  • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
  • Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

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