Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lassen oder selbst transportieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zuständige Stelle
Stadtamt | Abteilung Ordnungsangelegenheiten - Untere Waffenbehörde
Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3397
+49 381 381-3280
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Versender- oder Empfängermitgliedstaat,
- Angaben über die Person des Überlassers und des Erwerbers oder des Verbringers,
- Angaben über die Waffen oder über die Munition,
- Angaben zur Lieferanschrift,
- Angaben über die Art und Weise der Verbringung.
Ob weitere Unterlagen mitzubringen sind, ist vorher mit der zuständigen Stelle zu klären.
Bitte beachten Sie, dass die Waffenbehörde die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen kann, wenn die zuständige Behörde des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat, also von dieser eine Einfuhrerlaubnis erteilt wurde.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Gebühren in Höhe von 20,00 bis 120,00 Euro gemäß Kostenverordnung Innenministerium an.
Fristen
Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.
Weitere Informationen
Bearbeitungsdauer
6 Wochen