Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB-Zulassungszeichen im Kreis - Erteilung

Der „Kleine Waffenschein“ ist die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (sogenannte SRS-Waffen), die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das kreisförmige Prüfsiegel der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen bzw. die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union entsprechen und daher im Erwerb und im Besitz erlaubnisfrei sind. Ein Bedürfnis muss nicht nachgewiesen werden. Der „Kleine Waffenschein“ wird unbefristet und ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe oder Gebiete erteilt.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3300
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Fahrplanauskunft

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Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Was gilt es zu beachten?

Die Erteilung des Kleinen Waffenscheines setzt voraus, dass

  • das 18. Lebensjahr vollendet wurde und
  • die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung vorhanden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Antragsformular

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

70,00 Euro: Für die Erteilung der Erlaubnis.
35,00 Euro: Für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 4 Absatz 3 Waffengesetz (mindestens alle drei Jahre).

Fristen

keine

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (Kleiner Waffenschein) auf Antrag. Legen Sie hierzu den von Ihnen ausgefüllten Antrag sowie den Nachweis, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben (Personalausweis oder Reisepass) der zuständigen Stelle zur Prüfung vor.
Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen anschließend die waffenrechtliche Erlaubnis.

Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen

Ansprechpunkt

Das für Waffenrecht zuständige Sachgebiet / der für Waffenrecht zuständige Fachdienst.

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