Erlaubnis für Waffenbesitz bei Erbe einer Waffen- oder Munitionssammlung beantragen

Wenn Sie eine kulturhistorisch bedeutsame beziehungsweise wissenschaftlich-technische Sammlung an Waffen oder Munition erben und diese Sammlung fortführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Auf Antrag können Sie sich den Hinzuerwerb und Besitz noch fehlender Sammlungsstücke genehmigen lassen.

Zuständige Stelle

Stadtamt | Abteilung Ordnungsangelegenheiten - Untere Waffenbehörde

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-3397+49 381 381-3397
+49 381 381-3280
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Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Erwerbs infolge eines Erbfalls, zum Beispiel Erbberechtigung, Erbschein
  • Nachweis Ihrer Sachkunde
  • Nachweis des ausreichenden Sammelstatus
  • Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden
  • gegebenenfalls Nachweis über den Einbau eines Blockiersystems

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr: EUR 150,00

Fristen

Gültigkeitsdauer der Erwerbserlaubnis: in der Regel unbefristet

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

  • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen.
  • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 WaffG) und gegebenenfalls das Vorhandensein eines Blockiersystems.
  • Die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Bearbeitungsdauer

Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten ausreichend sein.

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