Kindertageseinrichtung: Betriebserlaubnis beantragen
Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis, aber auch für die örtliche Prüfung, die Entgegennahme von Anzeigen und die Untersagung von Tätigkeiten der Leitung oder von Beschäftigten der Einrichtung ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt oder der Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) zuständig.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Fachaufsicht Kindertagesförderung
St.-Georg-Straße 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-5019
+49 381 381-2626
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
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