Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis, aber auch für die örtliche Prüfung, die Entgegennahme von Anzeigen und die Untersagung von Tätigkeiten der Leitung oder von Beschäftigten der Einrichtung ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt oder der Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) zuständig.

Zuständige Stelle

Sachgebiet Leistungen Kindertagesförderung

St.-Georg-Straße 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-5019+49 381 381-5019
+49 381 381-2626
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Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

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Was gilt es zu beachten?

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