Erdaufschluss: Erlaubnis beantragen
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtDie Errichtung einer Erdwärmesonde stellt als Erdaufschluss im rechtlichen Sinne eine „Benutzung“ dar und ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Ausnahme stellt die Errichtung eines Erdwärmekollektors dar. Diese ist der unteren Wasserbehörde innerhalb eines Monats vor Beginn anzuzeigen.
Bei einer Endteufe von mehr als 100 m wird durch die untere Wasserbehörde der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie beteiligt.
Für Bohrungen gilt nach § 127 Bundesberggesetz zusätzlich eine Anzeigepflicht beim Bergamt Mecklenburg-Vorpommern (https://www.bergamt-mv.de), die durch den Antragsteller selbst wahrzunehmen ist.
Zuständige Stelle
Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Wasser und Boden - Untere Wasserbehörde
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
§49 Abs 1 Satz 2 WHG
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Erforderliche Unterlagen
- Art und Form der Unterlagen werden durch die jeweils zuständige Behörde festgelegt
- Beizubringen sind u. a.:
- Hydrogeologisches Gutachten
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
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- Antrag
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Sollten Sie eine Bohrung oder einen Erdaufschluss planen, die in das Grundwasser eindringt, sind folgende Verfahrensschritte notwendig:
- Recherche der lokal zuständigen unteren Wasserbehörde
- Abfrage bei der zuständigen Wasserbehörde über einzureichende Unterlagen bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis
- Bohranzeige (siehe Anzeige Erdaufschluss)
- Einreichen eines Antrages auf wasserrechtliche Erlaubnis mit den zuvor abgesprochenen Unterlagen
- Abwarten des entsprechenden Bescheides über die wasserrechtliche Erlaubnis
- Realisierung des Projektes
Bearbeitungsdauer
In der Regel ein Monat.