Erdaufschluss: Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht. 

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Zuständige Stelle

Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Wasser und Boden - Untere Wasserbehörde

An der Jägerbäk 3
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Fristen

Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen. 

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