Elektroschrott entsorgen
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Große und schwere Altgeräte, wie Kühlschränke oder Waschmaschienen aus Haushaltungen, werden nach vorheriger Anmeldung abgeholt.
Kleinere Altgeräte, wie Kaffeemaschinen, Toaster, etc.., können auf den Recyclinghöfen der Stadt kostenlos abgegeben werden.
Zuständige Stelle
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Abteilung Abfallwirtschaft
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Ansprechpartner
Herr Dirk Glage
Sachbearbeiter
Zimmer: E52
+49 381 381-7316
+49 381 381-7373
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Achtung:
Die andauernde Corona-Pandemie zwingt uns weiterhin zur Kontaktreduzierung. Die Ämter stehen für telefonische Auskünfte aber auch Videoschaltungen zur Verfügung.
Was gilt es zu beachten?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)
Anlage: Ausschlussliste der Abfallsatzung
Übersicht der auf den Recyclinghöfen der Stadt nach Maßgabe der Satzung angenommenen Problemabfälle
Erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Rostocker Einwohner können die Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten so oft wie nötig in Anspruch nehmen, die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten. |
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz: https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/amt_fuer_umweltschutz/250804
Stadtentsorgung Rostock https://www.stadtentsorgung-rostock.de/
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Die Terminvereinbarung erfolgt über den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH: Mo, Mi, Do: 8.00 bis 16.00 Uhr Di: 8.00 bis 17:30 Uhr Fr: 8.00 bis 15.00 Uhr - Tel. 4593-100 oder - E-Mail: kd_auftrag@stadtentsorgung-rostock.de Oder folgen Sie einfach dem Link zum Online-Dienst (siehe rechts oben) und füllen das Antragsformular im Internet aus. Die Terminvereinbarung soll möglichst 14 Tage vor der gewünschten Abholung erfolgen. Stellen Sie die Gegenstände erst am Vorabend des Entsorgungstages öffentlich bereit. Wählen sie den Stellplatz so aus, dass er vom öffentlichen Verkehrsraum aus leicht erreicht werden kann. Ohne Anmeldung werden Elektro- bzw. Elektronikschrott bei der Abfuhr lt. Tourenplan nicht mitgenommen. Alle elektrischen Altgeräte können auch auf den Recyclinghöfen ohne zusätzliche Kosten abgegeben werden. Wer Elektro- und Elektronikschrott illegal ablegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Hinweise und Anzeigen können über das Klarschiff-Portal www.klarschiff-hro.de oder das Umwelt-Telefon jederzeit unter der Rufnummer 381-7303 mitgeteilt werden. In Rostock nehmen alle Recyclinghöfe auch alte LED-und Energiesparlampen zurück. |
Bearbeitungsdauer
individuell
Ansprechpunkt
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.