Elektroschrott entsorgen

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Große und schwere Altgeräte, wie Kühlschränke oder Waschmaschienen aus Haushaltungen, werden nach vorheriger Anmeldung abgeholt.

Kleinere Altgeräte, wie Kaffeemaschinen, Toaster, etc.., können auf den Recyclinghöfen der Stadt kostenlos abgegeben werden.

Zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Abteilung Abfallwirtschaft

Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Ansprechpartner

Herr Dirk Glage
Sachbearbeiter
Zimmer: E52

+49 381 381-7316+49 381 381-7316
+49 381 381-7373
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Hinweis: oder nach Terminvereinbarung

Achtung:

Die andauernde Corona-Pandemie zwingt uns weiterhin zur Kontaktreduzierung. Die Ämter stehen für telefonische Auskünfte aber auch Videoschaltungen zur Verfügung.

Was gilt es zu beachten?

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)

Anlage: Ausschlussliste der Abfallsatzung

Übersicht der auf den Recyclinghöfen der Stadt nach Maßgabe der Satzung angenommenen Problemabfälle

Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Rostocker Einwohner können die Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten so oft wie nötig in Anspruch nehmen, die Kosten sind bereits in den Abfallverwertungsgebühren enthalten.

Fristen

Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz: https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/amt_fuer_umweltschutz/250804

Stadtentsorgung Rostock https://www.stadtentsorgung-rostock.de/

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Die Terminvereinbarung erfolgt über den Kundenservice der Stadtentsorgung Rostock GmbH:

Mo, Mi, Do: 8.00 bis 16.00 Uhr

Di: 8.00 bis 17:30 Uhr

Fr: 8.00 bis 15.00 Uhr

 - Tel. 4593-100 oder

 - E-Mail: kd_auftrag@stadtentsorgung-rostock.de

 Oder folgen Sie einfach dem Link zum Online-Dienst (siehe rechts oben) und füllen das Antragsformular im Internet aus.

Die Terminvereinbarung soll möglichst 14 Tage vor der gewünschten Abholung erfolgen. Stellen Sie die Gegenstände erst am Vorabend des Entsorgungstages öffentlich bereit. Wählen sie den Stellplatz so aus, dass er vom öffentlichen Verkehrsraum aus leicht erreicht werden kann. Ohne Anmeldung werden Elektro- bzw. Elektronikschrott bei der Abfuhr lt. Tourenplan nicht mitgenommen.

Alle elektrischen Altgeräte können auch auf den Recyclinghöfen ohne zusätzliche Kosten abgegeben werden.

Wer Elektro- und Elektronikschrott illegal ablegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Hinweise und Anzeigen können über das Klarschiff-Portal www.klarschiff-hro.de oder das Umwelt-Telefon jederzeit unter der Rufnummer 381-7303 mitgeteilt werden.

In Rostock nehmen alle Recyclinghöfe auch alte LED-und Energiesparlampen zurück.

Bearbeitungsdauer

individuell

Ansprechpunkt

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

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