elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

Zuständige Stelle

Was gilt es zu beachten?

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

Weitere Informationen

Ansprechpunkt

telefonischer Sperr-Notruf

Kontaktmöglichkeiten:

aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz: 116 116 (gebührenfrei)

aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig)

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