Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis

Die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises kann ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde erfolgen.

Zuständige Stelle

Was gilt es zu beachten?

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

6,00 Euro

Weitere Informationen

Ansprechpunkt

telefonischer Sperr-Notruf

Kontaktmöglichkeiten:

aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz: 116 116 (gebührenfrei)

aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig)
 

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