Elektronischer Identitätsnachweis: Adressänderung beantragen
Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihres Personalausweises ändern lassen.
Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Händlern ausweisen können.
Sie müssen für die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen. Als Nachweis Ihrer neuen Ad-resse müssen Sie Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz elektronisch angemeldet haben, wird Ihre neue Adresse automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.
Zuständige Stelle
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Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
- § 18 Absatz 6 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 20a Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 78 Absatz 5 Satz 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 14a Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
- § 5 Absatz 6 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
- Anhang 1b der Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- aktuelle amtliche Meldebestätigung
- Wohnungsgeberbestätigung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
kostenlos
Fristen
Es gibt keine gesetzliche Frist.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort vorbeikommen.
Sie legen dort Ihren gültigen Personalausweis, Ihre amtliche Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
Ihre zuständige Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises.
Wenn sich Ihre Adresse durch eine elektronische Wohnsitzanmeldung geändert hat, wird Ihre neue Anschrift automatisch aus dem Melderegister auf den Chip in Ihrem Personalausweis übertragen.
Bearbeitungsdauer
Das Aktualisieren des Chips erfolgt automatisch und dauert wenige Sekunden.