Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Eignungsfeststellung beantragen

Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.

Zuständige Stelle

Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Wasser und Boden - Untere Wasserbehörde

An der Jägerbäk 3
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Mitarbeiter

Herr Christian Feller
Position: Sachbearbeiter
Zimmer: E02

+49 381 381-7351+49 381 381-7351
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.

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