Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eingnungsfeststellung erforderlich.
Hier Formulare downloaden
Zuständige Stelle
Abteilung Wasser und Boden - Untere Wasserbehörde
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Ansprechpartner
Herr Christian Feller
Sachbearbeiter
Zimmer: E02
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Achtung:
Die andauernde Corona-Pandemie zwingt uns weiterhin zur Kontaktreduzierung. Die Ämter stehen für telefonische Auskünfte aber auch Videoschaltungen zur Verfügung.
Was gilt es zu beachten?
Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemsichen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR 60 - 1.500