Ehrenamtskarte einer Kommune: Verlängerung beantragen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Durch Vorlage der "Rostocker Ehrenamts-Card" in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis können Sie bei einer Partnereinrichtung zum Beispiel einen vergünstigten Eintritt zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und ermäßigte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr im Gesamtnetz Rostock erhalten. Die Übersicht der teilnehmenden Partner kann variieren, da auch für die Unterstützer der kommunalen Ehrenamtskarte die Teilnahme freiwillig ist. Das aktuelle Leistungsangebot finden Sie auf der städtischen Webseite.

Die kommunale Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Laufzeit von drei Jahren, beginnend ab dem Monat der Ausstellung. Zum Ablauf der Karte kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Verlängerung beantragt werden.

Sollten Sie ihr Engagement vorzeitig beenden, ist Ihre Organisation/Verband/Verein für die Rückgabe der Karte verantwortlich.

Einen Rechtsanspruch auf den Erhalt der kommunalen Ehrenamtskarte haben Sie nicht, da sie eine besondere Auszeichnung darstellt.

Hier Formulare downloaden

Zuständige Stelle

Fachbereich Ehrenamt

Schillingallee 71
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Rollstuhlgerecht Fahrstuhl

Öffnungszeiten

  • nach Terminvereinbarung

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

die ehrenamtlich tätige Person

  • ist seit mindestens 3 Jahren (Jugendliche unter 18 Jahre mindestens 1 Jahr) freiwillig ehrenamtlich und gemeinwohlorientiert tätig und wird dies auch zukünftig sein
  • ist mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr in einer gemeinnützigen, nach Abgabenordnung anerkannten Organisation tätig
  • darf für das Engagement kein Entgelt und keine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, die über die konkrete Erstattung von Auslagen hinausgeht
  • die gemeinnützige, nach Abgabenordnung anerkannte Organisation muss ihren Sitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben

Handlungsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

  • Bürgerschaftsbeschluss 2010/AN/1131 vom 09. Juni 2011

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

  • Informationen zu den Voraussetzungen zum Erhalt der kommunalen Ehrenamts-Card, Informationen zu den Unterstützungsleistungen

Rostock - Ehrenamts-Card

  • Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Engagiert in Rostock – Zusammen was bewegen! | Engagementplattform - Engagiert in Rostock (engagiert-in-rostock.de)

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Sie können die kommunale Ehrenamtskarte beantragen:

  • liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, erhalten Sie die kommunale Ehrenamtskarte
  • die Folgekarten werden an den Verein, Verband und sonstige Organisationen auf postalischem Weg  versandt
  • mit Erhalt der kommunalen Ehrenamtskarte können Sie die Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen

Die kommunale Ehrenamtskarte hat mit dem Monat der Ausstellung eine Gültigkeit von drei Jahren.

Die Verlängerung kann 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der aktuellen Ehrenamtskarte beantragt werden. Es ist keine nahtlose Beantragung notwendig.

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