Ehrenamtskarte einer Kommune beantragen
Wenn Sie sich bürgerschaftlich engagieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer Kommune eine kommunale Ehrenamtskarte erhalten. Die kommunale Ehrenamtskarte würdigt Ihr bürgerschaftliches Engagement.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtDurch Vorlage der "Rostocker Ehrenamts-Card" in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis können Sie bei einer Partnereinrichtung zum Beispiel einen vergünstigten Eintritt zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und ermäßigte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr im Gesamtnetz Rostock erhalten. Die Übersicht der teilnehmenden Partner kann variieren, da auch für die Unterstützer der kommunalen Ehrenamtskarte die Teilnahme freiwillig ist. Das aktuelle Leistungsangebot finden Sie auf der städtischen Webseite.
Die kommunale Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Laufzeit von drei Jahren, beginnend ab dem Monat der Ausstellung. Liegen die Voraussetzungen weiterhin vor, kann frühestens 3 Monate vor Ablauf der Ehrensamtskarte eine Verlängerung beantragt werden.
Sollten Sie ihr Engagement vorzeitig beenden, ist Ihre Organisation/Verband/Verein für die Rückgabe der Karte verantwortlich.
Einen Rechtsanspruch auf den Erhalt der kommunalen Ehrenamtskarte haben Sie nicht, da sie eine besondere Auszeichnung darstellt.
Hier Formulare downloaden
Zuständige Stelle
Büro der Oberbürgermeisterein | Fachbereich Ehrenamt
Schillingallee 71
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiter/-in
Öffnungszeiten
- nach Terminvereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
die ehrenamtlich tätige Person
- ist seit mindestens 3 Jahren (Jugendliche unter 18 Jahre mindestens 1 Jahr) freiwillig ehrenamtlich und gemeinwohlorientiert tätig und wird dies auch zukünftig sein
- ist mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr in einer gemeinnützigen, nach Abgabenordnung anerkannten Organisation tätig
- darf für das Engagement kein Entgelt und keine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, die über die konkrete Erstattung von Auslagen hinausgeht
- die gemeinnützige, nach Abgabenordnung anerkannte Organisation muss ihren Sitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- Bürgerschaftsbeschluss 2010/AN/1131 vom 09. Juni 2011
Fristen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Der Antrag zum Erhalt der kommunalen Ehrenamtskarte kann ganzjährig eingereicht werden. Bis vier Wochen vor der feierlichen Übergabeveranstaltung kann der Antrag berücksichtigt werden. Die Fristen werden auf der städtischen Webseite und über den Newsletter kommuniziert.
Weitere Informationen
Hinweis DSGVO
Die zu dieser Verwaltungsleistung ermittelte zuständige Stelle nutzt gemäß der verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.
Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:
- die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,
- die Datenschutzerklärung sowie
- ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.
Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.
Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der verlinkten Datenschutzerklärung.
Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
- Informationen zu den Voraussetzungen zum Erhalt der kommunalen Ehrenamts-Card, Informationen zu den Unterstützungsleistungen
- Informationen zum bürgerschaftlichen Engagement in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Sie können die kommunale Ehrenamtskarte über Ihre Organisation beantragen lassen. Voraussetzung hierfür ist ein Nutzerkonto des „Mein Unternehmenskontos“.
Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, erhalten Sie die kommunale Ehrenamtskarte.
- Die kommunale Ehrenamtskarte wird zweimal jährlich in einem feierlichen Rahmen bei einem Partner der kommunalen Ehrenamtskarte übergeben. Wenn Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, wird die kommunale Ehrenamtskarte an Ihren Vereinsvorstand per Post verschickt.
- Mit Erhalt der kommunalen Ehrenamtskarte können Sie die Unterstützungsleistungen der Partnereinrichtungen in Anspruch nehmen.
- Die kommunale Ehrenamtskarte hat mit dem Monat der Ausstellung eine Gültigkeit von drei Jahren.
Sofern Ihre Organisation keine Möglichkeit hat ein „Mein Unternehmenskonto“ zu eröffnen, z. B. durch fehlende Rechtsfähigkeit, kann die Beantragung über die BundID erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Die kommunale Ehrenamtskarte wird zweimal jährlich (Frühjahr, Herbst) persönlich überreicht. In Abhängigkeit des Eingangs Ihres Antrages kann der Erhalt der Karte bis maximal sechs Monate dauern.