Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen

Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.

Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.

Zuständige Stelle

Standesamt Rostock - Urkundenstelle

Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-1471+49 381 381-1471
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Öffnungszeiten

Achtung: Derzeit können Sie Urkunden nur online über das MV-Serviceportal oder schriftlich beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen. Eine Rückforderung der Gebühren bei Bezahlung über Paypal ist nicht möglich. Die Zustellung erfolgt ausschließlich auf dem Versandweg. Eine persönliche Beantragung und Abholung von Urkunden ist nicht möglich.

Persönliche Vorsprachen sind nur für Terminkunden möglich.

Generelle Rückfragen und Terminabsprachen können je nach Zuständigkeit an die Mailadressen:
urkundenstelle@rostock.de oder geburten@rostock.de oder standesamt@rostock.de oder ehe@rostock.de gerichtet werden.

Dienstag Terminvergabe 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag Terminvergabe 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Das Standesamt Rostock ist zuständig für Sie, wenn Sie in einer der folgenden Gemeinden gemeldet sind: Rostock, Poppendorf, Roggentin, Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow, Ziesendorf.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 15,00

Weitere Informationen

Hinweis DSGVO

Dieses Hinweisblatt gibt Auskunft darüber, zu welchem Zweck wir Ihre Daten benötigen, erheben und verarbeiten. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat die gesetzlich geforderten technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zum Datenschutz beachtet werden. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Beantragung und Ausstellung eines Vorschultickets erfolgt auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschluss vom 29.09.2021. Die Verarbeitung der Daten ist gesetzlich erforderlich und gemäß Artikel 6 Absatz 1c und 1e DSGVO zulässig. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gelöscht. Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist Hanse- und Universitätsstadt Rostock (E-Mail: info@rostock.de). Den Beauftragten für Datenschutz der Hansestadt erreichen sich ebenda (E-Mail: datenschutz@rostock.de). Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie auch unter https://rathaus.rostock.de/de/datenschutzerklaerung/259610, Es besteht Beschwerdemöglichkeit beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde (Adresse: Werderstraße 74a, 19055 Schwerin, E-Mail: info@datenschutz-mv.de).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock können Sie die Urkunde durch persönliche Vorsprache beantragen und persönlich abholen. Die Bezahlung erfolgt dann bar oder mit EC-Karte in unserer Kasse.

Sie können die Urkunden auch schriftlich (per Post, per E-Mail, per Fax) bestellen. In diesem Fall müssen Sie die Gebühr vor Übersendung der Urkunde begleichen (Vorkasse).

Das Standesamt Rostock bietet auch ein Formular für die elektronische Bestellung im Internet an (siehe Eheurkunde Online).

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