Eheschließung anmelden
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtWenn Sie beide nicht in Rostock wohnen, aber gerne hier heiraten möchten, melden Sie Ihre Eheschließung in Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie in Rostock heiraten möchten. Das Standesamt wird uns Ihre Unterlagen übersenden. Sie müssten sich dann für die Terminvereinbarung und weitere Absprachen mit uns in Verbindung setzen.
Die Anmeldung dient dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch Ehehindernisse entgegenstehen. Dazu müssen entsprechende gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen im Standesamt vorgelegt werden. Stehen Ihrer Eheschließung keine Ehehindernisse entgegen, können Sie mit uns den Eheschließungstermin für Rostock verbindlich vereinbaren und alles weitere für die Trauung besprechen (Informationen für das Standesamt, Trauzeugen, Musik).
Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, also müssen Sie in den 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten (Beispiel: Anmeldung der Eheschließung am 02.01.2012, Eheschließung möglich bis zum 02.07.2012). Termine in den Sommermonaten und insbesondere an Freitagen und Samstagen sind sehr begehrt. Dies sollten Sie in Ihrer Planung berücksichtigen und daher rechtzeitig einen Termin reservieren. Haben Sie keinen bestimmten Wunschtermin, gibt es häufig auch kurzfristig Termine.
Unsere Bitte: Erscheinen Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung spätestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Wichtig für alle, die sich nur „Zusammenschreiben lassen“ möchten: Auch hierbei handelt es sich um eine Eheschließung.
Um Ihre Eheschließung vorbereiten zu können, benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Dazu gehört z. B., wie viele Gäste Sie zur Eheschließung planen und ob Sie eine Rede und Musik wünschen. Dazu bieten wir Ihnen einen Vordruck für das Standesamt, den Sie in Ruhe zu Hause mit Ihrem Partner durchsehen, besprechen und ausfüllen können. Wenn Sie möchten, dass Ihre Eheschließung durch Musik begleitet wird, können Sie entweder eine CD aus unserer Musikliste wählen oder eine eigene CD zusammenstellen.
Bitte beachten - wichtiger Hinweis zur Online-Terminvergabe!
Reservieren Sie bitte nur einen Termin. Sollten wir eine Mehrfachbuchung feststellen, behalten wir uns vor, alle Termine zu stornieren.
Wenn Sie oder/und Ihr Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine Scheidung im Ausland erfolgt ist, setzen Sie sich bitte per Mail an standesamt@rostock.de mit uns in Verbindung. Eine Reservierung ist in vielen Fällen nicht möglich, da zeitintensive Prüfungen nötig sind.
Wir lassen maximal 30 Gäste bei den Eheschließungen zu.
Für eine Eheschließung planen wir 30 Minuten.
Nicht alle unserer Trauorte sind barrierefrei.
Für die Eheschließungen in unseren Außentrauorten müssen eigene Verträge mit den Anbietern abgeschlossen werden und es fallen zusätzliche Kosten in Höhe von bis zu 400 Euro plus Fahrtkosten (ca. 20 Euro) an.
Für eine Eheschließung an einem Samstag werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 100 Euro fällig.
Hier Formulare downloaden
Zuständige Stelle
Standesamt Rostock - Eheschließungen
Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-1461
E-Mail
senden
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
1. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
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wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
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beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)
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wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
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aktuelle Geburtsurkunde
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2. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
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Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
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Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
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wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
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alle Heiratsurkunden
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alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
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eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
3. Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
-
Geburtsurkunden der Kinder
4. Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
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gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
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Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
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Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
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Geburtsurkunde
-
Ehefähigkeitszeugnis
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.
Ansprechpunkt
- Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll