Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.

Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Bereich ausschließlich mit Terminen arbeiten!

Zuständige Stelle

Standesamt Rostock - Eheschließungen

Hinter dem Rathaus 5
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-1461+49 381 381-1461
E-Mail senden

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
  • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
    • der Personenstand
    • der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
    • die Staatsangehörigkeit sowie
    • gegebenenfalls die letzten Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

  • Eine Bescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes mit der Angabe des Familienstandes (Aufenthaltsbescheinigung), wenn der Hauptwohnsitz nicht innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde, wenn in Rostock oder im Ausland geboren

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

Fristen

Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.

Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

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Hinweis: Vereinbaren Sie bitte zuerst einen Termin mit uns!

Bearbeitungsdauer

einzelfallabhängig

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