Bioabfälle: zur Entsorgung abgeben
Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und UniversitätsstadtDie Biotonne ist eine Pflichttonne, welche in den Größen 120 L und 240 L angeboten wird. Sie wird im Zeitraum April - November wöchentlich und im Zeitraum Dezember - März 14-täglich entleert.
Die Abfuhrtermine für anschlusspflichtige Abfallbehälter werden in einem individuellen elektronischen Abfuhrkalender auf der Homepage der Stadtentsorgung Rostock GmbH angezeigt. Unter Eingabe des Straßennamens und der Hausnummer wird der individuelle Abfallkalender erstellt. Die Daten können für unterschiedliche Zeitperioden angezeigt und ausgedruckt werden.
In die Biotonne gehören, z. B.:
- Lebensmittelreste, Obst- und Gemüsereste, Knochen, Kaffeefilter, Teebeutel
- Küchentücher aus Papier, Zitrusfruchtschalen
- Baum-, Strauch-, Rasenschnitt (zerkleinert), Blumen, Topfpflanzen, Unkräuter, Laub
Das bleibt draußen, z. B:
- Altfett, Asche, Zigarettenkippen, behandeltes Holz, Kehrricht, Staubsaugerbeutel
- Katezenstreu, Lumpen, Windeln, Tierkadaver
- Kunststoff (z. B. Tüten, Blumentöpfe, sog. kompostierbare Kunststofftüten).
Eine Befreiung von der Biotonne kann vom Anschlusspflichtigen beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz beantragt werden. Füllen Sie bitte den "Antrag auf Eigenkompostierung" aus.
Ein Wechsel zwischen Biotonne und Eigenkompostierung ist gemäß Abfallsatzung nur einmal jährlich zulässig.
Der Laubsack ist ein kompostierbarer, faserverstärkter Papiersack von 120 L. Er dient zur Entsorgung von gelegentlich erhöhtem Anfall von Laub, Rasenschnitt, Blumen- und Staudenschnitt sowie Wildkräutern. Grundstückseigentümer, die eine Biotonne haben, können jährlich drei amtliche Laubsäcke kostenfrei erhalten. Diese werden nur in der Gebührenstelle, Petridamm 26, ausgegeben. Weitere Laubsäcke werden beim Kundendienst der Stadtentsorgung Rostock GmbH (Petridamm 26) und auf den Recyclinghöfen verkauft. Pro Laubsack wird eine Schutzgebühr von 1 Euro erhoben. Laubsäcke werden nur eingesammelt, wenn sie am Entsorgungstag der Biotonnen neben den Abfallbehältern bereitgestellt werden.
Hier Formulare downloaden
Zuständige Stelle
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Abfallwirtschaft
Holbeinplatz 14
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Herr Lars Gemsky
Position: Sachbearbeiter
Zimmer: E 65
+49 381 381-7314
+49 381 381-7373
E-Mail
senden
Herr Mathis Ziemann
Position: Sachbearbeiter/-in
Zimmer: E 61
+49 381 381-7313
+49 381 381-7373
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis der Eigenkompostierung auf dem Wohngrundstück (Skizze der Gartenfläche/ Lageplan des Kompostplatzes, etc…) bei einem Antrag auf Befreiung von der Biotonne
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
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gemäß Abfallgebührensatzung HRO
Bei der Befreiung vom Anschlusszwang an die Biotonne, wegen nachweislicher Eigenkompostierung, verringert sich die Abfallgebühr um den entsprechenden Anteil.
Fristen
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gemäß § 22 Abfallsatzung
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen
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Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
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Anmeldung mit Formular an Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Abteilung Abfallwirtschaft
Gebührenbescheid von der Gebührenstelle der HRO
Aufstellen, Austausch, Abzug der Abfallbehälter
Bearbeitungsdauer
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gemäß § 22 Abfallsatzung