Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 10,00 gefördert.

Bis max. zum 25. Lebensjahr:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 100,00 jährlich (EUR 70,00 für das erste, EUR 30,00 für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Der Eigenanteil beträgt EUR 1,00 pro Tag.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).

In der Regel ist die Schülerbeförderung durch die Träger der Schülerbeförderung abgedeckt. Eine Übernahme der erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen als Leistung des Bildungs- und Teilhabepaketes wird nachrangig gewährt.

Zuständige Stelle

Amt für Ausbildungsförderung und Bildung und Teilhabe (BuT)

Kopernikusstr. 1a
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Hanse- und Universitätsstadt Rostock

+49 381 381-2571+49 381 381-2571
E-Mail senden

Mitarbeiter/in

+49 381 381-2505+49 381 381-2505
E-Mail senden

Mitarbeiter/in

+49 381 381-5113+49 381 381-5113
E-Mail senden

Hanse-Jobcenter Rostock für SGB II

+49 381 46110+49 381 46110
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Montag 08:00 -12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen (Termin nach Vereinbarung)

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag geschlossen (Termin nach Vereinbarung)

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
  • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
  • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Bei Lernförderung die Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung und das letzte Schulzeugnis einreichen.

Bei Klassenfahrten den Antrag mehrtägige Klassenfahrten und die Bestätigung einer mehrtägigen Klassenfahrt einreichen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.

Für das SGB II gilt das Verfahren nach dem Zehnten Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 des Zehnten Buches, dass anstelle des Zeitraums von vier Jahren ein Zeitraum von einem Jahr tritt.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

Ansprechpunkt

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

1. für den Personenkreis SGB II

ist Leistungsbehörde das Hanse-Jobcenter Rostock

Erich-Schlesinger-Str. 35

18059 Rostock

E-Mail: Hanse-Jobcenter-Rostock@jobcenter-ge.de

Tel: 0381 4611-0

2. für den Personenkreis SGB XII, AsylbLG, WoGG/KiZ

das Amt für Soziales und Teilhabe

Abteilung Besondere soziale Hilfen

SG Amt für Ausbildungsförderung und BuT

Kopernikusstr. 1 a

18057 Rostock

(Kontaktdaten nach Anfangsbuchstaben des Namens siehe oben)

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