Betreuungsverfügung beglaubigen lassen

Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.

Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.

Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Die öffentliche Beglaubigung kann jedoch eine notarielle Beurkundung nicht in allen Fällen ersetzen. 

Tipp: Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.

Hier Formulare downloaden

Zuständige Stelle

Betreuungsbehörde

Paulstr. 22
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Frau Ellen Dosdal
Position: Leiter/-in

+49 381 381-5141+49 381 381-5141
+49 381 381-5398
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Frau Ines Nebel
Position: Sachbearbeiterin
Zimmer: 2.25

+49 381 381-5143+49 381 381-5143
+49 381 381-5398
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Frau Christine Schnell
Zimmer: 0.19

+49 381 381-5308+49 381 381-5308
+49 381 381-5398
E-Mail senden

Frau Sylvia Vieth
Position: Sachbearbeiter/-in
Zimmer: 2.24

+49 381 381-5142+49 381 381-5142
+49 381 381-5398
E-Mail senden

Frau Henrike Fahning
Zimmer: 0.21

+49 381 381-5307+49 381 381-5307
+49 381 381-5398
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

WICHTIGER HINWEIS: Bis auf Weiteres sind die öffentlichen Sprechzeiten eingeschränkt. Wir bitten Sie, Ihre Anliegen telefonisch mit uns abzustimmen und danken für Ihr Verständnis.

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Betreuungsbehörde erhält für eine Beglaubigung eine Gebühr von EUR 10,00.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

  • Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
  • Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
  • Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.
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