Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

In der Hansestadt Rostock ist der Baumschutz in der Baumschutzsatzung (siehe Button Rechtsgrundlagen) geregelt.

Geschützt sind danach alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 0,50 Metern, bei Obstbäumen mindestens 0,80 Metern; gemessen in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden oder unterhalb des Kronenansatzes, sofern dieser unter 1,30 Meter Höhe liegt.

Walnussbäume und Esskastanien zählen nicht als Obstbäume. Geschützt sind mehrstämmige Bäume, sofern die Summe der Stammumfänge von zwei Einzelstämmen mindestens 0,50 Meter beträgt.

Für Fragen zum Baumschutz im Zusammenhang mit der Verlegung von Leitungen aller Art gibt es ein Hinweisblatt Leitungsverlegung.

Für die Realisierung zulässiger Bauvorhaben dürfen Gehölze soweit notwendig in geringfügigem Umfang beseitigt werden.
Gehölzschnittmaßnahmen dürfen aber nicht zu einer erheblichen Störung von Bruten der Singvögel führen. Die Verbrennung von Grünschnitt ist in der Hansestadt Rostock verboten.

Wie gehen wir mit unseren Bäumen um - Eine kurze Anleitung

Liste Naturdenkmale (ohne Rostocker Heide)

Hier Formulare downloaden

Zuständige Stelle

Team Stadtbäume

Am Westfriedhof 2
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fahrplanauskunft

Nicht Rollstuhlgerecht Kein Fahrstuhl

Mitarbeiter

Mitarbeiter/in
Position: Sachbearbeiter/-in

+49 381 381-8520+49 381 381-8520
+49 381 381-8591
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz

Was gilt es zu beachten?

Handlungsgrundlage(n)

Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Baumschutzsatzung der Hansestadt Rostock

Anlagen:

1 Ersatzpflanzung Bäume

1 a Ersatzpflanzung Straßenbäume

2 Ausgleichszahlung für Bäume

2 a Ausgleichszahlung Straßenbäume

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Neben den Angaben zum betroffenen Baum sind eine Begründung und eine Lageskizze anzugeben.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

  • Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in Kleingartenparzellen in nach dem Bundeskleingartengesetz als gemeinnützig anerkannten Kleingartenanlagen sind gebührenfrei.

Fristen

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Ausnahmegenehmigung erfolgen.

Weitere Informationen

Verfahrensablauf

  • Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Nach Antragstellung erfolgt gegebenenfalls eine vor Ort Besichtigung.
  • Sie erhalten in der Regel anschließend eine Ausnahmegenehmigung.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Fällanträge sind schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift zu stellen. Ein Antrag per E-Mail ist nicht zulässig. Das Muster für den Fällantrag können Sie bei Bedarf verwenden. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu.

Bei Bauvorhaben ist jedoch eine umfangreichere Darstellung nach § 7 der Baumschutzsatzung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert.

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