Beratung und Betreuung für Geflüchtete in Anspruch nehmen
Sie sind nach Deutschland geflüchtet und leben in einer eigenen Wohnung? Brauchen Sie Hilfe und Unterstützung bei Ihrer Post und mit Behörden?
Im Sachgebiet Integration im Amt für Jugend, Soziales und Asyl bekommen Sie sozialpädagogische Unterstützung und Betreuung. Wenn Sie in eine eigene Wohnung ziehen, helfen Ihnen die Sozialarbeiter*innen bei der Orientierung im neuen Stadtteil, bei Wohnungsangelegenheiten, bei der Suche nach einer geeigneten Kita oder Schule für Ihr Kind. Sie können Antworten auf Fragen zu Ihrem Aufenthalt, bei der Kommunikation mit Behörden, Bearbeitung Ihrer Post, Suche nach Sprachkursen, gesundheitlichen Themen, Ehe und Familie, Erziehung, Bildung, Arbeit und Finanzen bekommen. Die Mitarbeitenden klären Sie über Ihre Rechte auf, helfen bei Antragsstellungen und vermitteln Sie an andere Institutionen und Beratungsstellen.
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Zuständige Stelle
Amt für Soziales und Teilhabe | Sachgebiet Sozialberatung für Geflüchtete
Hans-Fallada-Str. 1
18069 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Mitarbeiter/in
Position: Sachgebietsleiterin
+49 381 381-5057
+49 381 381-5060
E-Mail
senden
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Achtung:
Eine persönliche Vorsprache von Rostocker Einwohnerinnen und Einwohnern ist nur noch in den Fällen möglich, in denen ein persönliches Erscheinen unabweisbar notwendig und hierfür eine Terminvereinbarung erfolgt ist.
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
- WWW: Datenschutzerklärung
Was gilt es zu beachten?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Sie können eine Beratung durch das Sachgebiet Integration erhalten, wenn Sie 2015 oder später nach Deutschland eingereist sind. Eine Beratung erfolgt nur für Personen, die in einer eigenen Wohnung in Rostock leben.
Bitte melden Sie sich nicht bei uns:
- wenn Sie nicht in Rostock leben oder
- wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft leben oder
- wenn Sie bereits durch eine andere Beratungsstelle Hilfe erhalten.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
wichtige Unterlagen (z. B.: Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung, Leistungsbescheide, Post)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Es gibt keine Kosten.
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Bitte melden Sie sich telefonisch oder schreiben Sie eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten! Wir rufen Sie dann zurück und prüfen gemeinsam am Telefon, ob Sie einen Termin erhalten können und welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.